Organisatorische Hinweise

  • Ab 7:45 Uhr sind die Aulaeingänge von der Schulstraße und der Hans-Watzlik-Straße aus geöffnet und werden zu Unterrichtsbeginn geschlossen. Die Morgenaufsicht ist für Kinder gedacht, deren Eltern berufsbedingt frühzeitig aus dem Haus müssen. Sie findet ab 7:30 Uhr zwischen Kulturhaus und Haupteingang statt.

  • Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind pünktlich in der Schule ist, wenn möglich 10 bis 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn!

  • Bitte bringen Sie Ihr Kind nur bis zur Eingangstür und holen Sie es dort wieder ab. Auch Sie möchten Ihr Kind zur Selbstständigkeit erziehen!

  • Für Sprechstunden bitte vorab über das Lerntagebuch oder eine Nachricht im Schulmanager einen Termin mit den Lehrkräften vereinbaren. In besonderen Fällen lässt sich sicherlich auch außerhalb der Sprechzeiten ein Gesprächstermin vereinbaren.

  • Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg und weisen Sie Ihr Kind auf mögliche Gefahren hin. Es soll Ihnen oder der Klassenlehrkraft auch sofort mitteilen, wenn es von fremden Personen angesprochen worden ist.

  • Beurlaubung vom Unterricht (§ 20 Abs. 3 der Bayerischen Schulordnung)
    Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Dieser Antrag auf Beurlaubung (gibt es im Sekretariat) muss spätestens drei Tage vor der Abwesenheit gestellt werden.
    Reise- und Urlaubstermine werden nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt! Das bedeutet, dass es vor und nach den Ferien keine Beurlaubungen gibt!

  • Nutzungsverbot von Handys und digitalen Speichermedien (z.B. Uhren mit Telefon / Whatsapp usw.)
    Auf dem gesamten Schulgelände (einschl. Hort) müssen Handys und sonstige digitale Speichermedien ausgeschaltet sein (BayEUG, Art. 56 Abs.5) und in der Schultasche verwahrt werden. Bei Zuwiderhandlung werden diese Gegenstände vorübergehend einbehalten. Beim Verlassen des Schulgeländes können sie wieder eingeschaltet werden!

Entschuldigung im Krankheitsfall

Falls Ihr Kind erkrankt ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann, sind Sie verpflichtet Ihr Kind vor 8.00 Uhr zu entschuldigen!

Bitte tun Sie dies über den Schulmanager!
Sollten Sie noch keinen Zugang haben, muss die Entschuldigung per Email oder telefonisch erfolgen!

Unter folgender Nummer nehmen wir die Krankmeldungen entgegen:
Email: sekretariat(at)gs-neutraubling.de oder

09401 / 53 94 18-51 (Frau Obergfell / Frau Thalhofer, Verwaltungsangestellte)

Erfolgt bis kurz nach 8.00 Uhr keine Benachrichtigung, so versucht die Schule zunächst bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz anzurufen. Ist eine Klärung des Fernbleibens dennoch nicht möglich, ist die Schule angewiesen, einen Polizeieinsatz einzuleiten!

Eine schriftliche Entschuldigung benötigen wir am 2. Tag des Fernbleibens. Sie können auch ein ärztliches Attest vorlegen, bei längeren oder häufigeren Krankheitszeiten werden wir dies einfordern. 

Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsverhältnissen

Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen.

Die Entscheidung über einen großflächigen oder regional begrenzten Unterrichtsausfall trifft eine sog. „Lokale Koordinierungsgruppe Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsverhältnissen“, die unter der Leitung des Staatlichen Schulamts am Landratsamt Regensburg angesiedelt ist. Sie ist einheitlich und schulartübergreifend für die Entscheidung über einen möglichen witterungsbedingten Unterrichtsausfall im gesamten Landkreis- / Stadtgebiet oder einzelnen Landkreisteilen zuständig.

Bitte achten Sie bei entsprechenden Witterungsbedingungen auf Durchsagen des Rundfunks:
Radio Charivari / Antenne Bayern / Bayerischer Rundfunk.
 

Wir werden Sie auch von Seiten unserer Schule zusätzlich über den Schulmanager über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall benachrichtigen.

Für Schülerinnen und Schüler, welche die Mitteilung nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die dennoch im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung bis zum regulären Unterrichtsende gewährleistet.